Unser Bestreben, die klinische Versorgung unserer Patient:innen nach aktuellem Standard zu gewährleisten, bedingt ein andauerndes Fortbilden. Dies kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, und beinhaltet etwa die Teilnahme an einer ÖGKJ-Jahrestagung oder einem internationalen, außereuropäischen Kongress bis hin zu kurzzeitigen „Visiting“-Aufenthalten an renommierten bzw. hochspezialisierten pädiatrischen Abteilungen im In- wie Ausland.
Um insbesondere bei jungen Kolleg:innen zu verhindern, dass die teilweise hohen Kosten, die häufig privat übernommen werden müssen, von lehrreichen Fortbildungen und extramuralen Aufenthalten abhalten, haben wir uns 2019 als ÖGKJ entschieden, hier zu unterstützen.
Das Ergebnis bestand in der Schaffung des Fortbildungsförderpools (FFP) mit dem Gedanken, viele Partner:innen aus der Industrie für einheitliche Unterstützungen zu gewinnen, um den Antragstellenden bei obigen und ähnlichen Begebenheiten eine gewisse finanzielle Förderung zu ermöglichen.
Wir dürfen uns an dieser Stelle nochmals bei den unten für das jeweilige Jahr der Unterstützung aufgelisteten Unternehmen bedanken!
Grundvoraussetzungen für eine Förderung aus dem FFP:
- Mindestens zwei Jahre ÖGKJ-Mitgliedschaft.
- Das Maximalalter der Einreichenden wird mit 45 Jahren (Karenzzeiten werden angerechnet) festgelegt.
- Ausreichende Begründung für die Vergabe im FFP-Antrag.
- Die Teilnahme an Fortbildungen wird mit max. EUR 1000,- pro Antragsteller:in gefördert.
- Die Absolvierung von klinischen oder/und wissenschaftlichen Auslandsaufenthalten wird mit max. EUR 2500,- pro Antragsteller:in gefördert.
- Die oben stehenden Förderungen können (bis auf Ausnahmefälle) pro Antragsteller:in alle zwei Jahre beantragt werden.
- Befürwortung durch die jeweiligen Abteilungsleiter:innen mit Bestätigung der Unmöglichkeit einer abteilungsinternen suffizienten Kostendeckung.
- Die Beantragung um Unterstützung aus dem FFP hat ausnahmslos vor Antritt des jeweiligen Aufenthaltes bzw. der jeweiligen Fortbildung zu geschehen.
- Die Abrechnung für die besuchte Fortbildung oder den absolvierten Auslandsaufenthalt muss anschließend ausnahmslos innerhalb von vier Wochen an Miriam Lechner, MSc. geschickt werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf die Unterstützung.
- Unterstützungen bei der Facharztprüfungsgebühr sind nicht vorgesehen.
- Die Reisekostenunterstützung beinhaltet kein Kilometergeld. Bei Fahrten mit dem PKW wird maximal der Gegenwert eines Standardzugtickets (2. Klasse) ausbezahlt. Flugreisen werden erst bei Entfernungen von über 500km pro Strecke vergütet.
- Die Antragsstellenden haben einen kurzen Bericht über die besuchte Fortbildung oder den absolvierten Auslandsaufenthalt vor Auszahlung der Unterstützung einzureichen (ca. 0,5 bis 1 Seite, als word-Dokument, mit 1-2 Abbildungen im jpeg-Format unter Angabe des Copyrights).
Der Antrag auf eine Unterstützung aus dem FFP ist an Miriam Lechner, MSc. zu schicken.
Wir danken unseren Sponsoren 2026




Letzte Überprüfung am 31.08.2026
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