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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten ist ein Werkzeug des Verbraucherschutzes und soll die besonders vulnerablen jungen Eltern vor unangemessener Bewerbung und Vermarktung von Muttermilchersatznahrung, Flaschen und Saugern schützen. Bewerbung von Milchfertignahrungen, Flaschen und Saugern sowie inadäquate Informationen können zum frühen, oft unnötigen Zufüttern und Abstillen verleiten.
WHO-Kodex Englisch
WHO-Kodex Deutsch

 

Auf Basis des WHO-Kodex wurde 2012 zwischen den in Österreich tätigen Säuglingsnahrungsherstellern und der ÖGKJ das „Gersbergalm-Abkommen“ abgeschlossen, um nationale festgelegte Standards in der Vermarktung von Säuglingsanfangsnahrungen umzusetzen. Diese Standards sind auch größten Teils im österreichischen Bundesgesetz verankert. Mit dem folgenden Fragebogen können Verstöße gegen den WHO-Codex gemeldet werden (rote Felder = Verstoß gegen im Gesetz verankerte Inhalte des WHO-Kodex, orange Felder = Verstoß gegen den WHO-Kodex).

 

Das Formular basiert auf dem internationalen „Baby food Action network IBFAN protecting breastfeeding“.

Die Mitglieder der Ernährungskommission der ÖGKJ bearbeiten den Verstoß und streben im direkten Kontakt mit den jeweiligen Firmen eine niederschwellige und nachhaltige Problemlösung an.

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c/o studio12 gmbh
Kaiser Josef Straße 9
6020 Innsbruck
Tel: +43/512/890438
Fax: +43/512/890438/-15
eMail: oegkj@studio12.co.at

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