Information
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) fördert Projekte, welche dem Imagegewinn und der Weiterentwicklung der österreichischen Pädiatrie dienlich sind. Der jährlich neu festzulegende Gesamtförderbetrag wird jeweils auf der 2. Präsidiumssitzung (in der Regel im März) festgelegt.
Der Förderbetrag für die Projektförderung einzelner Projekte wird mit max. € 10.000,- festgelegt. Es ist besonders darauf zu achten, dass geförderte Projekte die Interessen der ÖGKJ-Mitglieder berücksichtigen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen zudem zu etwa gleichen Teilen für die niedergelassene bzw. stationäre Pädiatrie zur Verfügung gestellt werden.
Eine Förderung von Einzelprojekten bis € 50.000,- ist in Abhängigkeit vom ÖGKJ-Gesamtbudget ggf. auch möglich.
Anträge können von allen Personen gestellt werden, die seit mindestens 2 Jahren durchgehend ÖGKJ-Mitglied sind.
Pro Jahr gibt es zwei Einreichfristen für die Antragsteller:innen (31.03. und 30.09.). Der jährlich neu festgelegte Förderbetrag wird hierbei zu gleichen Teilen auf diese beiden Termine aufgeteilt. Spätestens mit Ende der Einreichfrist werden die Projektanträge an die Gutachter:innen geschickt.
Begutachtung des Antrages
Alle Anträge werden durch zwei bis vier neutrale Gutachter:innen beurteilt. Die Auswahl der Gutachter:innen obliegt der Präsidentin und dem Ersten Sekretär (Anträge bis € 10.000,-) bzw. dem Präsidium (Anträge bis € 50.000,-).
Die Gutachter:innen sollen eine Empfehlung abgeben, ob das Projekt gefördert werden soll. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft das Präsidium. Dabei ist auf eine ausgewogene Förderung für niedergelassene und stationäre Pädiatrie zu achten.
Das Präsidium hat dem Vorstand und der Vollversammlung im Rahmen der jährlichen Jahrestagung über die geförderten Projekte zu berichten und seine Entscheidungen zu begründen.
Überschreitet das Gesamtvolumen der beantragten Projekte den für das jeweilige Kalenderjahr freigegebenen Betrag, sind die eingereichten Projekte nach ihrer Priorität in der jeweils nach Ende der Einreichfrist stattfindenden Präsidiumssitzung (in der Regel Mai/Juni und Dezember) auch auf Basis der eingeholten Gutachten zu reihen.
Ein nicht gefördertes Projekt kann mit den bereits eingeholten Gutachten maximal zwei Jahre nach Einreichdatum bzw. bis zum Widerruf des Antragstellers in Evidenz behalten werden und dadurch an weiteren Reihungen auf Basis der eingeholten Gutachten teilnehmen. Sollte der eingereichte Antrag modifiziert werden, müssen neue Gutachten eingeholt werden.
ÖGKJ Projektförderung: Antragsformular bis € 10.000,-
ÖGKJ Projektförderung: Antragsformular bis € 50.000,-
Die Antragsformulare sind beim ersten Sekretär als Word-Dokument einzureichen.
Stand 01.09.2024